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   BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84   

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BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84 (https://dejure.org/1986,12363)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 9b RU 18/84 (https://dejure.org/1986,12363)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 9b RU 18/84 (https://dejure.org/1986,12363)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84
    Daran ist der Senat gebunden (§ 161 Abs. 4 und § 163 Sozialgerichtsgesetz - SGG - vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. August 1983 - 5a RKnU 5/82 -, insoweit veröffentlicht in Breithaupt 1984, 473 f., im übrigen in BSGE 55, 238 = SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Abzustellen ist auf den insoweit auch in der Unfallversicherung ausschlaggebenden vollständigen Leistungsantrag des Klägers (vgl. BSGE 55, 238, 241), der nach den Feststellungen des SG im Januar 1981 bei der Beklagten eingegangen ist.

  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84
    Der Wortlaut des Vergleichs ist somit in diesem Falle nicht als materiell-rechtlicher Verzicht auf alle nicht genannten Forderungen, sondern dahin zu verstehen, daß der Kläger lediglich in diesem Rechtsstreit weitere Ansprüche nicht mehr geltend machen wollte (vgl. BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 58/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84
    In dem sich daran anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht (- SG - Az S. 1 U 179/81) war am Ende noch die Rentendauer streitig gewesen.
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente -

    An diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des LSG ist das Revisionsgericht gemäß § 163 SGG gebunden, da es sich bei der Frage, welche Erklärungen die Beteiligten im Rahmen eines Vergleichs abgegeben haben, um eine Tatfrage handelt (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 3a; zur Bindung an den durch die Berufungsinstanz festgestellten Vergleichsinhalt nach § 163 SGG siehe BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/84 - SozR 1200 § 44 Nr. 14, Juris RdNr 10; BSG vom 11.8.1983 - 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238 = SozR 1200 § 44 Nr. 7) .

    Ein solcher Leistungsanspruch hätte dann nicht vor dem Vergleichsabschluss fällig werden und einen Zinsanspruch nach sich ziehen können (BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/84 - SozR 1200 § 44 Nr. 14, Juris RdNr 12) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der

    Ist in dem durch Vergleich erledigten Rechtsstreit aber eine Verzinsung noch nicht streitig gewesen, bleibt eine spätere Entscheidung darüber offen (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 9; vgl. auch Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 10).

    Der Versicherungsfall der BK 5101 ist bei dem Kläger - nach der übereinstimmenden Annahme der Beteiligten im Vergleich vom 15.09.2011, die maßgebend für das Entstehen des Anspruchs ist (vgl. auch BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 12; Urt.v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12) - im Juni 2004 eingetreten, sein Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente am 01.07.2004 entstanden.

    Diesem Sinn und Zweck entspricht es, die Verzinsung 6 Monate nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen beginnen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2014 - L 4 U 21/14 zum Beginn der Verzinsungspflicht bei Rechtsänderung nach Antragstellung).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 19 AS 1168/12
    Ein Entstehen des Leistungsanspruchs des Klägers erst zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses käme hier nur in Betracht, wenn die Beteiligten im Prozessvergleich vom 29.09.2010 eine Leistung an den Kläger vereinbart hätten, die keine andere gesetzliche Anspruchsgrundlage als den öffentlich-rechtlichen Vertrag gehabt hätte, und damit die vertragliche Verpflichtung und der Leistungsanspruch gleichzeitig entstanden wären (vgl. BSG Urteil vom 29.01.1986 - 9b RU 18/84 -, juris Rn 12).

    Im Prozessvergleich vom 29.09.2010 im Verfahren S 4 (11) AS 197/08 ist weder ausdrücklich noch stillschweigend ein materiellrechtlicher Verzicht des Klägers auf die Verzinsung der nachzahlenden Leistungen nach dem SGB II geregelt (vgl. hierzu BSG Urteil vom 29.01.1986 - 9b RU 18/84, Rn 10 m.w.N.).

    Der Zinsanspruch des Klägers aus § 44 SGB I ist auch nicht stillschweigend ausgeschlossen worden (vgl. zur Auslegung von Prozessvergleichen im Hinblick auf einen materiell-rechtlichen Verzicht von Ansprüchen: BSG Urteil vom 29.01.1986 - 9b RU 18/84, Rn 10 m.w.N.).

    Dabei hat der Senat bei der Auslegung des Prozessvergleichs mit berücksichtigt, dass es nicht der Praxis der Sozialgerichte bei Verurteilungen oder Vergleichen über Leistungsansprüche entspricht, den Zinsanspruch aus § 44 SGB I zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 29.01.1986 - 9b RU 18/84 -, juris Rn 10 - und vom 27.11.1991 - 9a RV 29/90 - , juris Rn 16), zumal über den Hauptanspruch und Zinsanspruch in zwei selbständigen (materiellen) Verwaltungsakten zu entscheiden ist (BSG Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R -, juris Rn 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 R 3494/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - gerichtlicher Vergleich über

    So ist er einerseits Prozesshandlung, welche gemäß § 101 Abs. 1 SGG die Beendigung des Rechtsstreits bewirkt und andererseits ein materiell-rechtlicher Vertrag (BSG, Urteil vom 17.05.1989, 10 RKg 16/88 in SozR 1500 § 101 Nr. 8 unter Hinweis auf § 779 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - und Urteil vom 24.01.1991, 2 RU 51/90; s. auch BSG, Urteil vom 29.01.1986, 9b RU 18/84 in SozR 1200 § 44 Nr. 14; Urteil vom 29.01.1992, 9a RV 2/91).

    Die Beteiligten sind vielmehr als Parteien dieses Vergleichsvertrages vertragsmäßig gebunden (BSG, Urteil vom 29.01.1986, a.a.O.), gerade an die vertraglich vereinbarte Zuordnung zu Qualifikationsgruppen.

  • SG Düsseldorf, 02.12.2014 - S 6 U 276/11

    Zahlung von Zinsen für die nachträglich gewährte Zahlung von Rente wegen der

    Diese Auffassung entspricht auch der vom Kläger angegebenen Rechtsprechung (BSG - 5ª RknU 5/82 - vom 11.08.1983 - juris Rn. 13 und 16; BSG - 9b RU 18/84 - vom 29.01.1986 - juris Rn. 12; BSG - 2 RU 25/85 - vom 26.06.1986 - juris Rn. 22; BSG - 2 RU 17/91 - vom 24.01.1992 - juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg - L 1 U 1935/08 - vom 25.08.2008 - juris Rn. 22 und 24; vgl. auch BSG - 9b/8 RU 6/81 - vom 23.06.1982 - juris Rn. 13; sowie BSG - 9b RU 36/82 - vom 16.05.1984 - juris Rn. 25).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Die Sache braucht nicht zurückverwiesen zu werden für tatsächliche Feststellungen des LSG über den Inhalt des Vergleichs (vgl. dazu BSG SozR 1200 § 44 Nr. 14; BSG USK 86107).
  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
    Der Zinsanspruch der Klägerin wurde weder erwähnt noch war dieser stillschweigend Gegenstand des Vergleichs (vgl insoweit Urteil des 9b Senats vom 29. Januar 1986 - 9b RU 18/84 - BSG Breithaupt 1984, 473 f).

    Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese vom 12. Senat des BSG näher dargelegten Erwägungen, wie die Revision wohl meint, nur bei einer Verurteilung des Versicherungsträgers, nicht aber bei einer anstelle des Urteils getretenen Beendigung des Verfahrens durch Vergleich gelten sollen (s BSG-Urteil vom 29. Januar 1986 -9b RU 18/84-).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2020 - L 14 U 29/20
    Ein solcher Leistungsanspruch hat dann nicht vor dem Vergleichsabschluss fällig werden und einen Zinsanspruch nach sich ziehen können (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - Az.: B 2 U 14/15 R - Rn. 11 sowie BSG, Urteil vom 29. Januar 1986 - Az.: 9b RU 18/84 - Rn. 12 - jeweils zitiert nach juris).

    Gegenstand des Vergleichs war demnach eine Einigung über einen gesetzlich nicht vorgesehenen Anspruch (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - Az.: B 2 U 14/15 R - Rn. 11; BSG, Urteil vom 29. Januar 1986 - Az.: 9b RU 18/84 - Rn. 12 - jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 08.05.2017 - L 10 AL 73/17

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde

    Es entspricht auch der sozialgerichtlichen Praxis, bei Verurteilungen und Vergleichen den Zinsanspruch als unselbständige Nebenforderung weder zu erwähnen noch stillschweigend zum Gegenstand des Vergleiches zu machen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 29.01.1986 -9b RU 18/84-; BSG, Urteil vom 25.01.2011 -B 5 R 14/10 R-; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2013 -L 19 AS 1168/12-; im Ergebnis ebenso: BayLSG, Urteil vom 17.08.2016 -L 11 AS 681/15- alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 27.11.1991 - 9a RV 29/90

    Prozeßzinsen wegen Ausgleichs nach Paragraph 85 SVG aufgrund eines

    Vielmehr haben die Beteiligten in diesem Fall - wie üblicherweise bei Vergleichen in einem Sozialrechtsprozeß oder im Zusammenhang mit ihm - einen Streit über einen rechtshängigen Anspruch durch gegenseitiges Nachgeben beendet (vgl § 54 SGB X ) und dadurch gerade dieses Rechtsverhältnis rückwirkend geregelt und nicht eine Verzinsung des rechtshängigen Anspruchs für die Vergangenheit ausgeschlossen ( BSG SozR 1200 § 44 Nr. 14; BSG USK 86107).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 B 214.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abweichung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 P 98/98

    Pflegeversicherung

  • BVerwG, 28.10.1994 - 1 B 212.94

    Auslegung von Erklärungen auch im Verwaltungsrecht gem. §§ 133, 157 Bürgerliches

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2012 - L 10 U 4149/10
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